Begriff Definition
Abwasserentsorgung in Karstgebieten

Eine hydrologische Besonderheit von Karstgebieten ist ihr fehlendes Oberflächenwasser. Viele Kläranlagen auch in Deutschland entwässern ihre geklärten Abwässer direkt in Karstklüfte und -spalten. Eine Vorflut, in die sie die Abwässer leiten können, gibt es nicht. Im Fall der Laichinger Kläranlage beispielsweise sind es sehr aufnahmefähige Karstspalten mit Schluckleistungen von über 190 Liter pro Sekunde.

Für die regionalen Karstwässer stellen solche Kläranlagen aber eine große Gefahr dar. Liegen sie im hydrologischen Einzugsgebiet von Karstquellen, sind diese aus wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Regel nicht vor Verunreinigungen schützbar und als nachhaltige Trinkwasserressource nicht zu verwenden.

 

So etwa weist die Goldlochquelle im Hochwasserfall eine ausgeprägte Abwassersignatur auf. Im hydrologischen Einzugsgebiet der Quelle versickerndes Abwasser gelangt nahezu ungefiltert in das Karstwasser und wird an der Quelle ausgetragen. Unterirdische Fließgeschwindigkeiten von über 130 Meter pro Stunde sind keine Seltenheit. Diese Geschwindigkeiten werden auch in der Südlichen Frankenalb erreicht. Bei Untersuchungen im Seichten Karst der Südlichen Frankenalb konnten sogar Driftgeschwindigkeiten bis zu 625 Meter pro Stunde nachgewiesen werden.

Ob Kläranlagen tatsächlich im Einzugsgebiet von Quellen liegen oder nicht, lässt sich im Einzelfall oft nicht sicher bestimmen: der unterirdische Verlauf von Wasser durch Höhlen und Spalten des Karsts, in verschiedenen Schichten von Gesteinen und Ablagerungen, in verschiedener Tiefe ist außerordentlich komplex. Die unterirdische Bewegung des Wassers kann deshalb nur in Ansätzen, nicht jedoch im Detail geklärt werden.